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   BSG, 22.04.2020 - B 5 R 266/19 B   

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https://dejure.org/2020,14138
BSG, 22.04.2020 - B 5 R 266/19 B (https://dejure.org/2020,14138)
BSG, Entscheidung vom 22.04.2020 - B 5 R 266/19 B (https://dejure.org/2020,14138)
BSG, Entscheidung vom 22. April 2020 - B 5 R 266/19 B (https://dejure.org/2020,14138)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB X § 119 ; SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3
    Anerkennung von Pflichtversicherungsbeiträgen im Rahmen eines Beitragsregresses nach einem Verkehrsunfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 24.10.2018 - B 13 R 239/17 B

    Anspruch auf Auszahlung ungekürzter Altersrente nach dem Tod der geschiedenen

    Auszug aus BSG, 22.04.2020 - B 5 R 266/19 B
    a) Der Kläger formuliert zur Begründung einer Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung schon keine abstrakt-generelle Rechtsfrage zur Auslegung, zum Anwendungsbereich oder zur Vereinbarkeit einer konkreten revisiblen Norm des Bundesrechts (vgl § 162 SGG ) mit höherrangigem Recht (vgl dazu BSG Beschluss vom 24.10.2018 - B 13 R 239/17 B - juris RdNr 8 mwN) .
  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 22.04.2020 - B 5 R 266/19 B
    Ein Beschwerdeführer muss mithin, um seiner Darlegungspflicht zu genügen, eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) darlegen (zum Ganzen vgl BSG Beschluss vom 25.9.2002 - B 7 AL 142/02 B - SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN; Fichte in Breitkreuz/Fichte, SGG , 2. Aufl 2014, § 160a RdNr 32 ff) .
  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 22.04.2020 - B 5 R 266/19 B
    Auf die vermeintliche Fehlerhaftigkeit der angefochtenen Entscheidung kann die Nichtzulassungsbeschwerde indes nicht gestützt werden (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7, 67 und zuletzt Senatsbeschluss vom 3.7.2019 - B 5 RS 10/18 B - juris RdNr 11) .
  • BSG, 07.02.2017 - B 5 R 308/16 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Gedrängte Darstellung des Sach- und Streitstands im

    Auszug aus BSG, 22.04.2020 - B 5 R 266/19 B
    Fehler, die dem Gericht bei der Abfassung des Tatbestands unterlaufen sind, stellen nur dann Verfahrensmängel iS von § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG dar, wenn sie schwerwiegend sind (vgl BSG Beschluss vom 7.2.2017 - B 5 R 308/16 B - juris RdNr 15 mwN) .
  • BSG, 03.07.2019 - B 5 RS 10/18 B

    Divergenzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus BSG, 22.04.2020 - B 5 R 266/19 B
    Auf die vermeintliche Fehlerhaftigkeit der angefochtenen Entscheidung kann die Nichtzulassungsbeschwerde indes nicht gestützt werden (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7, 67 und zuletzt Senatsbeschluss vom 3.7.2019 - B 5 RS 10/18 B - juris RdNr 11) .
  • BSG, 09.09.2021 - B 5 R 149/21 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Es sei dahingestellt, ob der Kläger damit aus sich heraus verständliche Rechtsfragen zur Auslegung revisibler (Bundes-)Normen formuliert, an der das Beschwerdegericht die weiteren Voraussetzungen der Grundsatzrüge prüfen könnte (vgl dazu BSG Beschluss vom 2.3.2015 - B 12 KR 60/14 B - juris RdNr 15; BSG Beschluss vom 22.4.2020 - B 5 R 266/19 B - juris RdNr 5, jeweils mwN).
  • BSG, 26.05.2023 - B 5 R 190/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Es kann dahingestellt bleiben, ob der Kläger damit eine abstrakte Rechtsfrage zur Auslegung, zur Anwendbarkeit oder zur Vereinbarkeit konkret bezeichneter revisibler (Bundes-)Normen mit höherrangigem Recht formuliert, an der das Beschwerdegericht die weiteren Voraussetzungen der Grundsatzrüge prüfen könnte (vgl BSG Beschluss vom 22.4.2020 - B 5 R 266/19 B - juris RdNr 5 mwN) .
  • BSG, 30.06.2022 - B 5 R 15/22 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Die Bezeichnung einer solchen Rechtsfrage ist unverzichtbar, damit das Beschwerdegericht an ihr die weiteren Voraussetzungen der Grundsatzrüge prüfen kann (vgl BSG Beschluss vom 22.4.2020 - B 5 R 266/19 B - juris RdNr 5 mwN) .
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